Jedem Menschen die richtige Pflege

Von Menschen, für Menschen

Unsere Pflegedienst-Leistungen

Für jede Anforderung die richtige Dienstleistung. Neben der Alten- und Krankenpflege bieten wir auch weitere, spezialisierte Pflegedienstleistungen an. Nähere Informationen zu den einzelnen Diensten erhalten Sie hier

Kranken- & Altenpflege

Alten- & Krankenpflege

Zuverlässige Unterstützung - Tag für Tag

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen - sei es durch eine schleichende Erkrankung wie Demenz oder ganz plötzlich, etwa nach einem Schlaganfall. Wenn Dinge, die früher selbstverständlich waren, nicht mehr ohne Hilfe machbar sind, ist dies für alle Betroffenen ein großer Einschnitt. Mit unserer Unterstützung können Pflegebedürftige weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen. Denn das kompetente Team der A+S Häusliche Krankenpflege Mettmann GmbH bietet medizinische und pflegerische Versorgung zuhause. Ganz gleich, ob Sie uns wöchentlich oder mehrmals am Tag brauchen - wir sind für Sie da.

An sieben Tagen in der Woche von 6 bis 20 Uhr sind wir mit geschulten Pflegekräften für unsere Patienten unterwegs. Wir helfen beim Waschen und Anziehen. Wir sorgen dafür, dass alle Medikamente zur richtigen Zeit genommen werden. Wir messen den Blutzucker und spritzen Insulin. Und selbstverständlich unterstützen wir Patienten und Angehörige auch gerne dabei, die hauswirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Zum Beispiel, indem wir den Menü-Bringdienst organisieren oder im Haushalt zur Hand gehen.

Pflegegrad beantragen

PflegeGRAD Beantragen

Die ersten Schritte zur schnellen Hilfe

 

Sie möchten weitere Informationen zu dem Thema erhalten.

Speziell für Sie als Interessenten möchten wir im Folgenden den genauen Ablauf erklären, wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten.

  • Kontaktaufnahme: Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, indem Sie uns anrufen oder unser Kontaktformular ausfüllen.
  • Statusanalyse: Sobald Sie uns kontaktiert haben, beginnen wir sofort mit einer Statusanalyse. Dabei erfassen wir allgemeine Informationen über die Person, die gepflegt werden soll.
  • Beratung über Leistungen und Kosten: Nach der Statusanalyse prüfen wir alle Möglichkeiten und erklären Ihnen ausführlich, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können und welche Kosten die Krankenkasse übernehmen kann.
  • Abwicklung des Papierkrams: Wir übernehmen die gesamte administrative Arbeit im Zusammenhang mit dem Antrag auf Pflegegrad. Das beinhaltet die Kommunikation mit der Krankenkasse, dem Hausarzt und anderen Dienstleistern wie der Apotheke oder dem Sanitätshaus.
  • Persönliches Treffen: Selbstverständlich besuchen wir Sie oder Ihren Angehörigen zu Hause, um alle Details persönlich zu besprechen und sicherzustellen, dass alle Fragen geklärt sind.
  • Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite und unterstützen Sie dabei, den Antrag auf Pflegegrad so reibungslos wie möglich zu gestalten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pflegekurse

Pflegekurse

Unsere Pflegekurse nach §45 SGB XI

Als Ihr verlässlicher Partner in der Pflege im Kreis Mettmann sind wir spezialisiert auf Pflegekurse gemäß §45 SGB XI, die sowohl für pflegebedürftige Personen als auch für deren Angehörige maßgeschneidert sind.

Unsere Pflegekurse bieten fundierte Grundlagen gemäß den Bestimmungen des §45 SGB XI. Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien umfassende Unterstützung und Anleitung in der häuslichen Pflege zu bieten. Die Schulungen sind praxisorientiert und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. 

 

Warum unsere Pflegekurse wählen?

Expertise: Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte vermitteln praxisnahes Wissen und langjährige Erfahrung.

Individuelle Betreuung: Wir gehen auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Teilnehmers ein und bieten maßgeschneiderte Lösungen.

Flexibilität: Die Kurse sind zeitlich flexibel gestaltet, um den unterschiedlichen Anforderungen unserer Teilnehmer gerecht zu werden. Unterstützung für Angehörige: Angehörige erhalten wertvolle Anleitungen, um die Pflege zu Hause optimal gestalten zu können.

Unsere Vision:

Wir streben danach, die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, indem wir sie und ihre Familien umfassend unterstützen. Mit unseren Pflegekursen legen wir den Grundstein für eine qualitativ hochwertige häusliche Pflege. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Pflegeberatung

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die zu Hause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, sind gemäß Paragraph 37 Absatz 3 SGB XI verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durchführen zu lassen, auch bekannt als „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“. Als zuverlässiger Pflegedienst führen wir im Kreis Mettmann diese Beratungsbesuche durch.

Leistungsinhalt: 

  • Bedarfsanalyse
  • Anpassung des Wohnraums
  • Einsatz von Pflege-/Hilfsmitteln
  • Einschaltung des behandelnden Arztes
  • Einschaltung des Amtsgerichts zur Bestellung eines Betreuers
  • Einschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)

 

​​​​​​​Häufigkeit:

  • Die Beratungseinsätze müssen

  • Bei den Pflegegraden 2 & 3          einmal halbjährlich
  • Bei den Pflegegraden 4 & 5          einmal vierteljährlich 
  • durchgeführt werden.

 

Kostenübernahme:

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Die Pflegekassen vereinbaren die Höhe der Vergütung für die Beratung mit dem Träger des zugelassenen Pflegedienstes oder mit der beauftragten Pflegefachkraft.

Praxis-Tipp

 ''Der Pflegebedürftige sollte jeweils denselben Pflegedienst beauftragen. So kann der Pflegedienst sicherstellen, dass der Beratungsbesuch von derselben Pflegefachkraft durchgeführt wird. Damit wird einerseits das Vertrauen gefestigt und andererseits die Effektivität der unterstützenden Beratung gewährleistet.,,

Praxis-Tipp

 ''Ein Beratungseinsatz ist der zuständigen Pflegekasse nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis über die Durchführung des Beratungseinsatzes nicht, wird das Pflegegeld angemessen gekürzt. Im Wiederholungsfall wird das Pflegegeld sogar entzogen. Als angemessene Kürzung wird eine Kürzung von 50 Prozent des Pflegegeldes angesehen. Die Situation im Einzelfall ist allerdings zu berücksichtigen.,,