Von Menschen, für Menschen
Für jede Anforderung die richtige Dienstleistung. Neben der Alten- und Krankenpflege bieten wir auch weitere, spezialisierte Pflegedienstleistungen an. Nähere Informationen zu den einzelnen Diensten erhalten Sie hier
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen - sei es durch eine schleichende Erkrankung wie Demenz oder ganz plötzlich, etwa nach einem Schlaganfall. Wenn Dinge, die früher selbstverständlich waren, nicht mehr ohne Hilfe machbar sind, ist dies für alle Betroffenen ein großer Einschnitt. Mit unserer Unterstützung können Pflegebedürftige weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen. Denn das kompetente Team der A+S Häusliche Krankenpflege Mettmann GmbH bietet medizinische und pflegerische Versorgung zuhause. Ganz gleich, ob Sie uns wöchentlich oder mehrmals am Tag brauchen - wir sind für Sie da.
An sieben Tagen in der Woche von 6 bis 20 Uhr sind wir mit geschulten Pflegekräften für unsere Patienten unterwegs. Wir helfen beim Waschen und Anziehen. Wir sorgen dafür, dass alle Medikamente zur richtigen Zeit genommen werden. Wir messen den Blutzucker und spritzen Insulin. Und selbstverständlich unterstützen wir Patienten und Angehörige auch gerne dabei, die hauswirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Zum Beispiel, indem wir den Menü-Bringdienst organisieren oder im Haushalt zur Hand gehen.
Sie möchten weitere Informationen zu dem Thema erhalten.
Speziell für Sie als Interessenten möchten wir im Folgenden den genauen Ablauf erklären, wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten.
Als Ihr verlässlicher Partner in der Pflege im Kreis Mettmann sind wir spezialisiert auf Pflegekurse gemäß §45 SGB XI, die sowohl für pflegebedürftige Personen als auch für deren Angehörige maßgeschneidert sind.
Unsere Pflegekurse bieten fundierte Grundlagen gemäß den Bestimmungen des §45 SGB XI. Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien umfassende Unterstützung und Anleitung in der häuslichen Pflege zu bieten. Die Schulungen sind praxisorientiert und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.
Expertise: Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte vermitteln praxisnahes Wissen und langjährige Erfahrung.
Individuelle Betreuung: Wir gehen auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Teilnehmers ein und bieten maßgeschneiderte Lösungen.
Flexibilität: Die Kurse sind zeitlich flexibel gestaltet, um den unterschiedlichen Anforderungen unserer Teilnehmer gerecht zu werden. Unterstützung für Angehörige: Angehörige erhalten wertvolle Anleitungen, um die Pflege zu Hause optimal gestalten zu können.
Unsere Vision:
Wir streben danach, die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, indem wir sie und ihre Familien umfassend unterstützen. Mit unseren Pflegekursen legen wir den Grundstein für eine qualitativ hochwertige häusliche Pflege. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Pflegebedürftige, die zu Hause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, sind gemäß Paragraph 37 Absatz 3 SGB XI verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durchführen zu lassen, auch bekannt als „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“. Als zuverlässiger Pflegedienst führen wir im Kreis Mettmann diese Beratungsbesuche durch.
Leistungsinhalt:
Häufigkeit:
Die Beratungseinsätze müssen
durchgeführt werden.
Kostenübernahme:
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Die Pflegekassen vereinbaren die Höhe der Vergütung für die Beratung mit dem Träger des zugelassenen Pflegedienstes oder mit der beauftragten Pflegefachkraft.
Praxis-Tipp
''Der Pflegebedürftige sollte jeweils denselben Pflegedienst beauftragen. So kann der Pflegedienst sicherstellen, dass der Beratungsbesuch von derselben Pflegefachkraft durchgeführt wird. Damit wird einerseits das Vertrauen gefestigt und andererseits die Effektivität der unterstützenden Beratung gewährleistet.,,
Praxis-Tipp
''Ein Beratungseinsatz ist der zuständigen Pflegekasse nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis über die Durchführung des Beratungseinsatzes nicht, wird das Pflegegeld angemessen gekürzt. Im Wiederholungsfall wird das Pflegegeld sogar entzogen. Als angemessene Kürzung wird eine Kürzung von 50 Prozent des Pflegegeldes angesehen. Die Situation im Einzelfall ist allerdings zu berücksichtigen.,,