Sicher Hinweise geben

Schutzgesetz für Informationsgeber - Zweck und persönlicher Geltungsbereich

Das Schutzgesetz für Informationsgeber (HinSchG) bietet Schutz für Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit in der Pflegebranche auf Verstöße stoßen und diese melden. Es schützt sowohl die meldende Person als auch diejenigen, die von der Meldung betroffen sind.

Meldungen über strafbewehrte Verstöße

Das Gesetz deckt Meldungen über Verstöße ab, die mit Strafen belegt sind, was zur Stärkung der Integrität und Sicherheit in der Pflegebranche beiträgt.

Sicherheit in der Informationstechnik

In Anbetracht der zunehmenden Digitalisierung in der Pflege ist der Schutz der IT-Sicherheit, insbesondere bei digitalen Diensten, ein bedeutender Bestandteil des Gesetzes.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Das HinSchG betont die Wahrung der Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Daten im Meldungsprozess. Dies ist besonders relevant, da digitale Systeme in der Pflege oft sensible Daten verarbeiten.

Bedeutung für die Pflegebranche

Die Bedeutung des HinSchG liegt in der Wahrung der Vertraulichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten im Meldungsprozess, was vor dem Hintergrund der Verarbeitung sensibler Daten durch digitale Systeme in der Pflegebranche von großer Relevanz ist.

Wahl zwischen interner und externer Meldung

Die Möglichkeit, zwischen interner und externer Meldung zu wählen, ermöglicht es den Mitarbeitern, effektiv auf Missstände zu reagieren. Dabei werden interne Meldungen bevorzugt, sofern dies möglich ist.

Digitale Transformation und Datenschutz

In einer digital transformierten Pflegebranche gewährleistet das Gesetz einen sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten und fördert die Nutzung digitaler Tools unter Einhaltung ethischer Standards.
 

Weitere Informationen zu den Bestimmungen des Hinweisgeber-Schutzgesetzes (HinSchG) finden Sie unter: [HinSchG]